Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2012

Die Beitragsbemessungsgrenze 2012 für die gesetzliche und private Krankenversicherung 2012

Die Beitragsbemessungsgrenze 2012 für die gesetzliche und private Krankenversicherung 2012 wird im SGB V in den §§ 226 bis 240 festgelegt. Auf dieser Basis, die nur bis zur jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012 berücksichtigt wird, werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung unter Zugrundelegung des Beitragssatzes (§§ 241 - 248 SGB V) errechnet.

Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt

1. das Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung,
2. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
3. der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge),
4. das Arbeitseinkommen, soweit es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird.

Dem Arbeitsentgelt steht das Vorruhestandsgeld gleich. Bei Auszubildenden, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet werden, steht die Ausbildungsvergütung dem Arbeitsentgelt gleich.

Die Beitragsbemessungsgrenze 2012 für die gesetzliche und private Krankenversicherung 2012

Die Beitragsbemessungsgrenze 2012 der Krankenversicherung unterscheidet sich von der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Sollte nun das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, so werden dann keine Beiträge mehr zur Krankenversicherung erhoben. Ab dieser Grenze bleiben die Beitäge zur Krankenversicherung gleich. Jeder einzelne EUR, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist damit von der Sozialversicherung befreit. Wichtig ist dabei, dass die Beitragsbemessungsgrenze von der Versicherungspflichtgrenze unterschieden wird.

Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet das jährliche Höchsteinkommen, bis zu dem in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungspflicht besteht. Beschäftigte, deren Arbeitseinkommen diese Grenze überschreitet, können sich dann in der Privaten Krankenversicherung freiwillig krankenversichern.

Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2011 zugrunde liegende Einkommensentwicklung in 2008 betrug in den alten Bundesländern 2,25 Prozent und in den neuen Bundesländern 2,11 Prozent. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird demgegenüber eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2008 in Höhe von 2,25 Prozent zugrunde gelegt. Bei der Ermittlung der Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen (Zusatzjobs) abgestellt.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung war bis zum Jahr 2003 identisch mit der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung. Seitdem gilt aber für die Versicherungspflichtgrenze ein höherer Wert. Für 2011 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung bei 44.550 EUR im Jahr oder 3.712,50 EUR im Monat. Ab 2012 betragen die Werte für die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung dann 45.900 EUR oder 3.825 EUR im Monat.

Werte für 2010 bis 2012 in der nachfolgenden Übersicht für die Krankenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2010: 45.000 EUR
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2011: 44.550 EUR
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2012: 45.900 EUR

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Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

Durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung werden immer bis spätestens November für das dann folgende Jahr die Beitragsbemessungsgrenzen festgelegt. In diesem November hat die Bundesregierung entsprechend die Beitragsbemessungsgrenzen für 2012 bekanntgegeben.

Die einzelnen Beiträge zur Sozialversicherung richten sich immer nach dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Angestellten bzw. Selbständigen. Für die Rentenversicherung und Krankenversicherung gelten unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen.

Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze orientiert sich an der Gesamtentwicklung der Bruttolohnsumme der Arbeitnehmer im vergangenen Kalenderjahr im Vergleich zur entsprechenden Gehaltssumme im vorvergangenen Kalenderjahr.

Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung bis 2012

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr entsprechend der Entwicklung der Einkommen und Gehälter der Beschäftigten in Deutschland angepasst. Hier eine Übersicht über die Entwicklung der Jahres-Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung seit dem Jahr 2003:

2012: 45.900 EUR
2011: 44.550 EUR
2010: 45.000 EUR
2009: 44.100 EUR
2008: 43.200 EUR
2007: 42.750 EUR
2006: 42.750 EUR
2005: 42.300 EUR
2004: 41.850 EUR
2003: 41.400 EUR

Hier eine Übersicht über die Entwicklung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung seit dem Jahre 2003

2012: 3.825,00 EUR
2011: 3.712,50 EUR
2010: 3.750,00 EUR
2009: 3.675,00 EUR
2008: 3.600,00 EUR
2007: 3.562,50 EUR
2006: 3.562,50 EUR
2005: 3.525,00 EUR
2004: 3.487,50 EUR
2003: 3.450,00 EUR

Private Krankenversicherung 2012

Der Begriff private Krankenversicherung 2012 steht für die Gesamtheit der privatrechtlich organisierten Krankenversicherungsunternehmen, die eine Absicherung gegen Krankheitskosten anbieten. Im Unterschied zu gesetzlichen Krankenkassen versichert die Private Krankenversicherung 2012 nur abhängig Beschäftigte, deren Bruttoeinkommen oberhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze liegt. Darüber hinaus können sich auch Selbständige, Freiberufler und Beamte bei der Privaten Krankenversicherung 2012 versichern.

In der PKV 2012 sind Familienmitglieder nicht automatisch mitversichert, sondern müssen sich jeweils separat - mit zusätzlichen Versicherungsprämien - versichern. Der Versicherte ist in der PKV selbst Vertragspartner des Arztes oder Krankenhauses. Es gilt das Kostenerstattungsprinzip, das heißt der Versicherte erhält eine Rechnung für alle Leistungen, die er in Anspruch nimmt, tritt in Vorleistung und rechnet die angefallenen Kosten mit seiner Krankenversicherung ab.

Die Beiträge (Prämien) der Versicherten in der PKV errechnen sich nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und den gewünschten Versicherungsleistungen. Damit unterscheidet sich die PKV 2012 grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese bietet allen Versicherten unabhängig vom Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Einkommen die Leistungen, die sie benötigen. Nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind in der GKV zudem beitragsfrei mitversichert.

Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland einen umfassenden Gesundheitsschutz haben. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, wird wieder krankenversichert. Dies gilt auch in der Private Krankenversicherung 2012, für die zum 1. Januar 2009 die Versicherungspflicht eingeführt worden ist. Dazu gehört zudem die Einführung eines Basistarifs, den alle Versicherungsunternehmen ab 2009 anbieten müssen, sowie die Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens (bei ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Neuverträgen).

Gesetzliche Krankenkassen mit ihrem Zusatzbeitrag Krankenkassen können mit privaten Krankenversicherungsunternehmen kooperieren. Für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen bedeutet das: Zu vergleichsweise günstigen Tarifen können sie Zusatzleistungen vereinbaren, die ihnen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ansonsten nicht zur Verfügung stehen.

Unser Tipp: Informieren Sie sich unverbindlich über die Private Krankenversicherung PKV!