Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2012
Die Beitragsbemessungsgrenze 2012 für die gesetzliche und private Krankenversicherung 2012
Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt
1.
das
Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung,
2.
der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
3.
der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen
(Versorgungsbezüge),
4. das Arbeitseinkommen, soweit es
neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder
Versorgungsbezügen erzielt wird.
Dem
Arbeitsentgelt steht das Vorruhestandsgeld gleich. Bei Auszubildenden,
die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines
Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet
werden, steht die Ausbildungsvergütung dem Arbeitsentgelt gleich.
Die Beitragsbemessungsgrenze 2012 für die gesetzliche und private Krankenversicherung 2012
Die
Beitragsbemessungsgrenze 2012 der Krankenversicherung unterscheidet
sich von der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Sollte
nun das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, so werden
dann keine Beiträge mehr zur Krankenversicherung erhoben. Ab dieser
Grenze bleiben die Beitäge zur Krankenversicherung gleich. Jeder
einzelne EUR, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist damit
von der Sozialversicherung befreit. Wichtig ist dabei, dass die
Beitragsbemessungsgrenze von der Versicherungspflichtgrenze
unterschieden wird.
Die Versicherungspflichtgrenze
bezeichnet das jährliche Höchsteinkommen, bis zu dem in der
gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungspflicht besteht.
Beschäftigte, deren Arbeitseinkommen diese Grenze überschreitet, können
sich dann in der Privaten Krankenversicherung freiwillig
krankenversichern.
Die den
Sozialversicherungsrechengrößen 2011 zugrunde liegende
Einkommensentwicklung in 2008 betrug in den alten Bundesländern 2,25
Prozent und in den neuen Bundesländern 2,11 Prozent. Für die
Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden
Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung
wird demgegenüber eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im
Jahr 2008 in Höhe von 2,25 Prozent zugrunde gelegt. Bei der Ermittlung
der Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und
-gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit
Entschädigungen für Mehraufwendungen (Zusatzjobs) abgestellt.
Die
Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung war bis zum Jahr
2003 identisch mit der Versicherungspflichtgrenze in der
Krankenversicherung. Seitdem gilt aber für die
Versicherungspflichtgrenze ein höherer Wert. Für 2011 liegt die
Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung bei 44.550 EUR im
Jahr oder 3.712,50 EUR im Monat. Ab 2012 betragen die Werte für die
Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung dann 45.900 EUR
oder 3.825 EUR im Monat.
Werte für 2010 bis 2012
in der nachfolgenden Übersicht für die Krankenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze
Krankenversicherung 2010: 45.000 EUR
Beitragsbemessungsgrenze
Krankenversicherung 2011: 44.550 EUR
Beitragsbemessungsgrenze
Krankenversicherung 2012: 45.900 EUR
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Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung
Die einzelnen Beiträge zur Sozialversicherung richten sich immer nach dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Angestellten bzw. Selbständigen. Für die Rentenversicherung und Krankenversicherung gelten unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen.
Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze orientiert sich an der Gesamtentwicklung der Bruttolohnsumme der Arbeitnehmer im vergangenen Kalenderjahr im Vergleich zur entsprechenden Gehaltssumme im vorvergangenen Kalenderjahr.
Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung bis 2012
Die
Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr entsprechend der Entwicklung
der Einkommen und Gehälter der Beschäftigten in Deutschland angepasst.
Hier eine Übersicht über die Entwicklung der
Jahres-Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung seit dem
Jahr 2003:
2012: 45.900 EUR
2011:
44.550 EUR
2010: 45.000 EUR
2009:
44.100 EUR
2008: 43.200 EUR
2007: 42.750 EUR
2006:
42.750 EUR
2005: 42.300 EUR
2004: 41.850 EUR
2003:
41.400 EUR
Hier eine Übersicht über die
Entwicklung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der
Krankenversicherung und Pflegeversicherung seit dem Jahre 2003
2012:
3.825,00 EUR
2011: 3.712,50 EUR
2010:
3.750,00 EUR
2009: 3.675,00 EUR
2008: 3.600,00
EUR
2007: 3.562,50 EUR
2006: 3.562,50 EUR
2005:
3.525,00 EUR
2004: 3.487,50 EUR
2003: 3.450,00
EUR
Private Krankenversicherung 2012
In der PKV 2012 sind Familienmitglieder nicht automatisch mitversichert, sondern müssen sich jeweils separat - mit zusätzlichen Versicherungsprämien - versichern. Der Versicherte ist in der PKV selbst Vertragspartner des Arztes oder Krankenhauses. Es gilt das Kostenerstattungsprinzip, das heißt der Versicherte erhält eine Rechnung für alle Leistungen, die er in Anspruch nimmt, tritt in Vorleistung und rechnet die angefallenen Kosten mit seiner Krankenversicherung ab.
Die Beiträge (Prämien) der Versicherten in der PKV errechnen sich nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und den gewünschten Versicherungsleistungen. Damit unterscheidet sich die PKV 2012 grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese bietet allen Versicherten unabhängig vom Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Einkommen die Leistungen, die sie benötigen. Nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind in der GKV zudem beitragsfrei mitversichert.
Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland einen umfassenden Gesundheitsschutz haben. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, wird wieder krankenversichert. Dies gilt auch in der Private Krankenversicherung 2012, für die zum 1. Januar 2009 die Versicherungspflicht eingeführt worden ist. Dazu gehört zudem die Einführung eines Basistarifs, den alle Versicherungsunternehmen ab 2009 anbieten müssen, sowie die Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens (bei ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Neuverträgen).
Gesetzliche Krankenkassen mit ihrem Zusatzbeitrag Krankenkassen können mit privaten Krankenversicherungsunternehmen kooperieren. Für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen bedeutet das: Zu vergleichsweise günstigen Tarifen können sie Zusatzleistungen vereinbaren, die ihnen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ansonsten nicht zur Verfügung stehen.
Unser Tipp: Informieren Sie sich unverbindlich über die Private Krankenversicherung PKV!